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Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Erste Massnahmen im Todesfall:

Sie können sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen, und wir kümmern uns bei Bedarf um alle Formalitäten und Schritte. Sie können sich auch sofort an das Standesamt der Gemeinde wenden, in der die Person gestorben ist. Dort können Sie eine ärztlich ausgestellte Sterbeurkunde, eine Bescheinigung, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher hatte (nur bei einer Feuerbestattung), sowie das Familienstammbuch oder eine Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen.

Mit den Ihnen ausgehändigten amtlichen Papieren können Sie anschliessend bei uns im Geschäft vorbeikommen, wo wir Sie umgehend über alle weiteren Schritte in puncto Organisation des Begräbnisses bzw. der Einäscherung ( Anruf beim Grabsteinbauer, Blumenbestellung, Seelenamt usw. ) gerne informieren. Entsprechend den Wünschen der Familie kümmern wir uns auch darum:

  • Terminvereinbarung mit dem Krematorium
  • Kontaktaufnahme mit dem Grabbauer
  • Bestellung der Blumen usw.
  • Todesanzeige Wort, Tageblatt, Quotidien

Weitere Massnahmen:

Wir teilen Ihnen ebenfalls mit, wenn Sie ( und auf welche Art ) nach dem Begräbnis bzw. der Einäscherung zusätzlich in Kenntnis setzen sollen.