Was tun bei einem Todesfall?
Erste Massnahmen im Todesfall:
Sie können sich sofort und jederzeit telefonisch bei uns melden und uns - gegebenfalls - mit sämtlichen anfallenden Formalitäten ( kostenlos ) beauftragen.Sie können auch selbst mit dem vom Arzt ausgestellten Totenschein, dem Familienbuch und einem eventuellen Herzschrittmacherzertifikat ( letzteres nur im Falle einer Einäscherung ) zum Standesamt ( Etat Civil ) der Gemeindeverwaltung gehen, inder das Familienmitglied verstorben ist.
Mit den Ihnen ausgehändigten amtlichen Papieren können Sie anschliessend bei uns im Geschäft vorbeikommen, wo wir Sie umgehend über alle weiteren Schritte in puncto Organisation des Begräbnisses bzw. der Einäscherung ( Anruf beim Grabsteinbauer, Blumenbestellung, Seelenamt usw. ) gerne informieren.
